AGB
1. ALLGEMEINES
Nachstehend wird die Kaiser Promotion AG als Kaiser Promotion und der Auftraggeber von Kaiser Promotion AG als Auftraggeber bezeichnet.
Die hergestellten Vertragswaren der Kaiser Promotion werden als Produkte bezeichnet.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind anwendbar und verbindlich, wenn sie im Angebot, in der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Sie finden auch Anwendung auf die gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, insbesondere auf alle weiteren Leistungen von Kaiser Promotion, die später im Zusammenhang mit der Auftragserteilung erbracht werden.
2. AUFTRAGSERTEILUNG
Der Auftrag zwischen Kaiser Promotion und dem Auftraggeber ist entweder mit der gegenseitigen Unterzeichnung eines Vertrages oder mit dem Empfang einer schriftlichen Auftragsbestätigung von Kaiser Promotion rechtsverbindlich.
Unbefristete Offerten sind stets freibleibend bis zur Auftragsbestätigung.
Angebote, die ohne Muster, aufgrund ungenauer Vorlagen oder unvollständiger Manuskripte erfolgen, haben nur Richtpreischarakter.
3. PREISE
Unsere Preise verstehen sich netto, unverzollt, unversteuert und exkl. Verpackung. Nebenkosten wie Fracht, Versicherung, Ein-, Aus-, und Durchfuhr, Sonderbewilligungen sowie Beurkundungen sind nicht eingeschlossen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die nach Erbringung der Lieferung/Leistung anfallenden Steuern, Abgaben, Gebühren, Zollkosten und dergleichen sind vom Auftraggeber zu entrichten.
Wir behalten uns (auch ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung des Auftraggebers) eine angemessene Preiskorrektur vor:
wenn wechselkursbedingte Preisanpassungen nötig sind
wenn die Rohstoff- oder Materialpreise eine Änderung erfahren
wenn der Umfang der vereinbarten Leistung ändert
wenn allfällige Vorschriften am Bestimmungsort ändern, die eine Anpassung an den Liefergegenstand erfordern
4. MEHRAUFWAND, MEHR- ODER MINDERLIEFERUNG
Vom Auftraggeber verursachter Mehraufwand infolge ungenügender Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. Manuskriptüberarbeitung sowie nach dem „Gut zum Druck“ verlangte Änderungen, werden gesondert und zusätzlich verrechnet.
Autokorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen am Umbruch und dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach aufgewendeter Zeit zusätzlich berechnet.
Minder- und Mehrlieferungen bis zu 10%, bei Extraanfertigungen des Materials bis 20%, können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge zum bestätigten Einheitspreis fakturiert.
5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Skontoabzug zu erfolgen (Fälligkeitstermin). Es steht Kaiser Promotion frei, bei Bestellungsannahme Zahlungsgarantien zu verlangen. Bei uns unbekanntem oder sich in Verzug befindende Auftraggeber behalten wir uns vor, die Lieferung gegen Nachnahme oder Vorinkasso durchzuführen. Unterbleiben diese Sicherstellungen (Zahlungsgarantien, Bestellungen gegen Nachname, Vorinkasso), so kann die weitere Auftragsbearbeitung oder Auslieferung eingestellt werden. Die aufgelaufenen Kosten werden ohne Verzug fällig.
Die Annahme von Wechseln (Eigenwechsel, Finanzierungswechsel etc.) behält sich Kaiser Promotion vor. Diese werden indes nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach erfolgreicher Einlösung als Zahlung. Diskontospesen und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Bedingte Aufträge, welche die Bindung grösserer Geldmittel für Material und Fremdarbeiten benötigen oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als drei Monate hinzieht, berechtigen Kaiser Promotion, Vorauszahlungen zur Deckung der Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit werden in
der Auftragsbestätigung festgelegt. Auf Verlangen des Auftraggebers eingekaufte Waren und Materialien, die nicht innerhalb von drei Monaten zur Verwendung gelangen, werden unter Belastung der damit verbundenen Umtriebe fakturiert.
Die Zahlungen sind vom Auftraggeber entsprechend der Zahlungsbedingungen am Domizil von Kaiser Promotion (ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen u. dergleichen) zu leisten.
Die Zahlungskonditionen und -termine sind auch einzuhalten, wenn die Auftragsausführung verzögert, verunmöglicht oder wesentlich erschwert wird und die Gründe hierfür nicht bei Kaiser Promotion liegen.
Hält der Auftraggeber die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an, einen Zins in der Höhe von 7% p.a. zu entrichten. Trotz Inrechnungstellung und Zahlung von Verzugszinsen, bleiben der Kaufpreis sowie die aufgelaufenen Verzugszinsen zur Zahlung fällig. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn der fällige Betrag in der in der Rechnung aufgeführten Währung gutgeschrieben ist und uns zur freien Verfügung steht.
Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
Mit Zustandekommen des Vertrages bzw. mit der Auftragsbestätigung, ermächtigt uns der Auftraggeber, die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes in den amtlichen Registern gemäss den betreffenden Landesgesetzen vornehmen zu lassen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.
Der Auftraggeber wird die gelieferten Produkte auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts instand halten und zu unseren Gunsten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Er wird ferner alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch von Kaiser Promotion weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.
7. LIEFERFRISTEN, LIFERTERMINE UND ABRUFVERTRÄGE
Liefertermine sind verbindlich, wenn der Auftraggeber seine Vertragspflichten erfüllt hat und alle erforderlichen Angaben und Unterlagen (genehmigte Vorlagen, Manuskripte, Gut zum Druck etc.) vereinbarungsgemäss bei uns eingetroffen sind.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen:
wenn uns die Angaben und Unterlagen (genehmigte Vorlagen, Manuskripte, Gut zum Druck etc.), die wir zur Vertragserfüllung benötigen, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen oder Ergänzungen verlangt und damit eine Verzögerung der Lieferungen oder Leistungen verursacht.
wenn Hindernisse auftreten, die wir trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden können, ungeachtet, ob diese bei uns, beim -Auftraggeber oder bei einem Dritten entstehen. Als solche Hindernisse gelten beispielsweise: Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Arbeitskonflikte (Streik), verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der nötigen Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabrikate, Fehlproduktionen von wichtigen Bestandteilen, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse, eine nachträgliche Änderung von Vorschriften am Bestimmungsort.
wenn Materialpreise, die vor Auftragsbeendigung eintreten, Aufschläge erfahren.
Unter Abrufaufträgen verstehen die Parteien vorbestellte Produkte von Kaiser Promotion, welche in unseren Räumlichkeiten für maximal drei Monate gelagert werden. Wir behalten uns vor, für Produkte, welche nicht innerhalb der vereinbarten Frist vom Auftraggeber abgenommen werden, mit CHF 12.–/Europalette pro Monat zu berechnen. Dieser Ansatz kann jederzeit geändert werden.
8. MATERIAL, PRODUKTION UND QUALITÄT
Korrekturabzüge, Andrucke und Muster sind vom Besteller auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns «druckreif» und mit Unterschrift des Auftraggebers zu retournieren.
Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung (Fax- und E-Mail genügt). Wird die Zustellung von Material oder Mustern nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung von Kaiser Promotion auf grobe Fahrlässigkeit.
Skizzen, Entwürfe, Originale, Muster sowie fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird.
Die offerierte Beschaffenheit von Materialien untersteht den branchenüblichen Toleranzen des betreffenden Fabrikanten. Abweichungen, die sich innerhalb dieser Grenze bewegen, berechtigen nicht zu Beanstandungen.
Die Lichtechtheit von Materialien und gedruckten Farbtönen ist nicht unbeschränkt, sondern eingeschränkt durch die Garantien der Material und Farblieferanten.
Gedruckte Farbtöne oder Materialien, die leicht von den Farbvorlagen oder Mustern abweichen, sind unvermeidlich und berechtigen nicht zur Geltendmachung irgendwelcher Ansprüche.
9. URHEBERRECHT
Das Urheberrecht an derartigen Vorlagen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Reproduktionsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Satz, Druckplatten, Klischees, Stanzformen, Prägeplaten usw.) bleiben in jedem Fall unser Eigentum. Fotolithografien (1 Satz Filme) können an den Auftraggeber ausgeliefert werden, sofern eventuelle Urheberrechte von Kaiser Promotion gewahrt bleiben. Eigenentwürfe geniessen den gesetzlichen Schutz des Eigentums.
Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Fotografien, Nutzfilmen, Satz, Abzügen sowie Werkzeugen besteht ohne schriftliche Vereinbarung nicht. Eine allfällige Lagerung erfolgt gegebenenfalls auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
10. WERBUNG, REFERENZ
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Kaiser Promotion nach erfolgreich ausgeführtem Auftrag mit den Arbeiten des Auftraggebers werben darf (Angabe als Referenz und Aufführung auf allfälligen Werbemitteln).
11. VERPACKUNG, VERSAND UND VERSICHERUNG
Die Verpackung ist – sofern nichts anderes vereinbart wird – in den Preisen der Kaiser Promotion enthalten. Die Entsorgung der Verpackung sowie allfällige Entsorgungskosten sind vollumfänglich vom Auftraggeber zu bezahlen.
Bei Lieferung der Ware innerhalb der Schweiz sind die Versandkosten in den Leistungen von Kaiser Promotion inbegriffen.
Die Transportkosten für Auslandlieferungen trägt der Auftraggeber.
Vom Auftraggeber beschafftes taugliches Material ist auf Kosten des Auftraggebers an Kaiser Promotion zu liefern.
12. ÜBERGANG VON NUTZEN UND GEFAHR
Nutzen und Gefahr gehen im Zeitpunkt des Abganges (Versand) der Lieferung ab Werk Kaiser Promotion sowie Werk eines Drittlieferanten (bei Direktlieferung eines Dritten) auf den Auftraggeber über.
Wird der Versand auf Begehren des Auftraggebers oder aus sonstigen Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Auftraggeber über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers gelagert und versichert.
13. ABNAHME UND MÄNGELRÜGE
Die gelieferten Produkte sind bei Empfang unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Werktagen auf Qualität und Quantität zu prüfen. Allfällige oder offensichtliche Fehl-, Falsch- oder Schlechtlieferungen, sind uns unverzüglich binnen drei Tagen schriftlich (Fax- oder E-Mail genügt nicht!) zu melden. Werden offensichtliche Mängel nicht rechtzeitig und nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung.
Kaiser Promotion hat die ihr mitgeteilten Mängel so rasch als möglich zu beheben. Der Auftraggeber hat hierzu Gelegenheit zu geben.
14. NACHBESSERUNG UND MINDERUNG
Bei begründeten Beanstandungen durch den Auftraggeber, verpflichtet sich Kaiser Promotion nach ihrer Wahl zu einer Ersatzlieferung oder einer angemessenen Preisreduktion. Für Ersatzlieferungen gelten die in der Auftragsbestätigung gegebenen Lieferfristen.
Beanstandet der Auftraggeber die Lieferung oder Teile davon, so darf kein Stück der beanstandeten Ware verbraucht oder weiter geliefert werden. Geschieht dies doch, so ist die Beanstandung gegenstandslos.
15. AUSSCHLÜSSE VON DER GEWÄHRLEISTUNG
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die von schlechtem Material oder infolge fehlerhafter Ausführung entstanden und nicht nachweisbar sind, z.B. aufgrund natürlicher Abnützung, übermässiger Beanspruchung, Missachtung von Benutzungsvorschriften etc.
16. HAFTUNG
Manuskripte, Originale, Fotografien etc. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachwerte werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt.
Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Auftraggeber, insbesondere bei Einlagerung und zwar für vom Auftraggeber geliefertes Material, als auch für die von Kaiser Promotion hergestellten Produkte.
Kaiser Promotion lehnt jegliche Haftung, welche durch Vorsatz oder auf grobes Selbstverschulden im Umgang mit den gelieferten Produkten entstehen oder entstanden sind, ab.
Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird wegbedungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
17. VERZUGSSCHADEN UND VERTRAGSRÜCKTRITT
Der Auftraggeber von Kaiser Promotion ist nicht berechtigt, eine Verzugsentschädigung geltend zu machen.
Dauert die Verspätung der Lieferung mehr als vier Wochen, hat uns der Auftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen (Fax- oder E-Mail genügt nicht!). Wird die Nachfrist nicht eingehalten, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits geleistete Zahlungen gegen Rückgabe erfolgter Lieferungen zurückzufordern.
Sehen wir uns ausser Stande, die Lieferung innert der für den Auftraggeber nützlichen Frist zu erbringen, sind wir ebenfalls berechtigt, schriftlich vom Vertrag – gegen Rückzahlung der dem Auftraggeber zu stehenden Ansprüche – zurückzutreten. Der Auftraggeber verpflichtet sich seinerseits, uns sämtliche bereits erhaltenen Produkte zurückzugeben.
Wegen Verspätung der Lieferungen oder Leistungen hat der Auftraggeber keine Rechte und Ansprüche ausser die in dieser Ziffer 17 statuierten.
18. AUSSCHLUSS WEITERER HAFTUNG VON KAISER PROMOTION
Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen, sofern dem Auftraggeber Kaiser Promotion nicht grobe Fahrlässigkeit oder Absicht nachgewiesen werden kann. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Verlust von Aufträgen, Kunden, entgangenem Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.
19. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Auftrages nichtig oder ungültig sein, so wird der Rest des Vertrages dadurch nicht beeinträchtigt. Die Lücke ist nach Treu und Glauben auszulegen oder zu ersetzen, wie sie dem erstrebten wirtschaftlichen Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommen.
20. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
Der Auftrag an Kaiser Promotion, dessen Bestandteile diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, unterliegt Schweizerischem Recht. (Im internationalen Verhältnis findet das Wiener Kaufrechtsübereinkommen vom 11. April 1980 keine Anwendung).
Der Auftraggeber anerkennt als ausschliesslichen Gerichtsstand für Klagen aus oder im Zusammenhang mit diesen Verträgen die Zuständigkeit der ordentlichen Gericht von St. Gallen, Schweiz.